Zusatzstoffe in Lebensmitteln müssen bei der Abgabe an den Verbraucher gekennzeichnet werden. Bei verpackten Produkten müssen sie in der Zutatenliste mit der Funktionsklasse (z.B. Antioxidationsmittel, Konservierungsmittel) und der zugehörigen E-Nummer oder dem Namen aufgeführt werden.
In der Gastronomie wird in Speisekarten mit Fußnoten und festgelegten Formulierungen (z.B. „geschwefelt“, „mit Farbstoff“) auf Zusatzstoffe hingewiesen, genauere Angaben werden hier nicht verlangt.