Catering-Glossar

Wahlleistungen

Wahlleistungen sind auf individuelle Patientenbedürfnisse zugeschnittene Zusatzleistungen, die über den allgemeinen Krankenhausstandard hinaus gehen.

Man unterscheidet zwischen:

  • Ärztlichen Wahlleistungen: z.B. Behandlung durch den Chefarzt
  •  Nichtärztlichen Wahlleistungen: z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Zimmereinrichtungen (Telefon, Fernsehen), Auswahlmenüs (Gourmet-Service)

Wahlleistungen können von jedem Patienten in Anspruch genommen werden: Entweder müssen die Kosten vom Patienten selbst oder von dessen privater Krankenversicherung übernommen werden.