Nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sind Betriebe zur Qualitätssicherung verpflichtet und müssen alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, regelmäßig in Fragen der Lebensmittelhygiene schulen.
Die DIN 10514 „Lebensmittelhygiene-Lebensmittelschulung“ liefert Vorgaben über die Inhalte der Personalschulungen, zu diesen gehören u.a.:
Die Schulungen können entweder von internen oder auch von externen Personen durchgeführt werden.