Essen nach den Regeln des Koran. Der aus dem Arabischen stammende Begriff (auf Türkisch: „helal“) umfasst alle Dinge und Handlungen des täglichen Lebens, die aus islamischer Sicht gestattet sind – unter anderem in Bezug auf das, was gegessen und getrunken werden darf.
Generell tabu sind Aas, Blut, Schweinefleisch und Berauschendes wie Alkohol. Alle Rohstoffe und jeder Schritt der Herstellung bis hin zur Lagerung, müssen genau unter die Lupe genommen werden. Als „halal“ gelten grundsätzlich alle pflanzlichen Lebensmittel, ausgenommen solche, welche berauschend sind z.B. Alkohol.
Handelsrechtlich ist der Begriff „halal“ seit 1997 auch im Codex Alimentarius beschrieben. Das ist eine Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität –lebensmittelrechtlich zwar eigentlich nicht verbindlich, jedoch in der Praxis durchaus von vergleichbarem Stellenwert.