Ein wesentlicher Bestandteil der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes:
Von der Erzeugung bis zur Abgabe an den Verbraucher sind Catering-Betriebe dazu verpflichtet, Eigenkontrollsysteme einzurichten und durchzuführen, um die hygienisch einwandfreien Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an Lebensmittel zu erfüllen.
Die Eigenkontrolle muss somit in den Bereichen Herstellung, Behandlung, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln ansetzen.
Die mit der Eigenkontrolle verbundenen Grundsätze sind im HACCP-System verankert.