Catering-Glossar

Consessionaire

Der Consessionaire (Konzessionär) ist der Inhaber einer Erlaubnis für den Betrieb eines gastronomischen Gewerbes (Konzession).

Er muss Nachweise über

  • Persönliche Eignung
  • Fachliche Eignung
  • Eignung der Betriebsräume

erbringen, um eine Konzession zu erhalten.