Eine gesetzlich geschützte Vorsilbe für Produkte aus biologischer Landwirtschaft. Industrielle und küchenseitige Folge-Produkte dürfen nur mit Zutaten aus ökologischem Anbau hergestellt werden, ohne Geschmacksverstärker. Der Zusatz von Aromastoffen ist dann erlaubt, wenn es sich um natürliche Aromen handelt.
Die Benutzung des Begriffes Bio (Synonyme: Ökologisch; Öko ...) erfordert obligatorisch eine Bio-Zertifizierung des bearbeitenden Betriebes oder Händlers.
Gekennzeichnet werden Bio-Lebensmittel in Deutschland verpflichtend durch Angabe der zuständigen Öko-Kontrollstelle, zusätzlich fast immer durch ein Bio-Siegel und häufig durch die Aufschrift aus kontrolliert biologischem Anbau, abgekürzt kbA. International ist die englische Bezeichnung organic üblich.