Catering-Glossar

Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung ist eine EU-Richtlinie zur Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten. Die meisten Lebensmittelallergien (ca. 90%) werden durch 14 Allergene ausgelöst, die auf Handels- und Großverbraucherpackungen, unabhängig von ihrer Menge aufgelistet sein müssen. Ebenso müssen alle Einzelbestandteile von zusammengesetzten Zutaten genannt werden.

Zu den 14 Allergenen zählen

  • Glutenhaltige Getreide
  • Fisch
  • Krebstiere (Krusten- und Schalentiere)
  • Eier
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch- und Laktosehaltige Produkte
  • Schalenfrüchte
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam-Samen
  • Schwefeldioxid bzw. Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter
  • Lupine
  • Weichtiere

Die Kennzeichnung muss im Produktnamen (z.B. Milchschokolade), in der Zutatenliste (z.B. Lecithin aus Ei) oder durch einen gesonderten Hinweis (z.B. bei Wein: enthält Schwefel/ Sulfite) aufgeführt werden.