14 kennzeichnungspflichtige Hauptallergene benennt die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und sie gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dies bedeutet, dass jeder Gast über die in Speisen verwendeten allergenen Zutaten informiert werden muss.
Die Informationspflicht gilt auch für Caterer in Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben wie Kantinen, Schulen, Seniorenheimen oder Krankenhäusern.
In den Dussmann Service-Restaurants erhalten die Tischgäste Auskunft über die deklarierungspflichtigen Zutaten auf den aushängenden Speiseplänen und den online-Speisekarten sowie über einen Informationsflyer.
Und natürlich über das direkte Gespräch mit den Dussmann-Mitarbeitern
Unter ernaehrung @dussmann.de beantworten die Dussmann-Ernährungsspezialisten offen und transparent alle Fragen rund um das Thema Allergenkennzeichnung.
Fragen Sie uns!
Ob per Mail, Fax oder Telefon – wir freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um uns Ihre Fragen, Wünsche oder Anregungen mitzuteilen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner und die wichtigsten Kontaktinformationen auf einen Blick.